Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
Am 22. Februar findet die öffentliche Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz im Bundestagsausschuss Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen statt. Unter der Überschrift „Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ soll ein neuer § 250 ins Baugesetzbuch eingeführt werden. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Ziel ist es, so die Begründung der Bundesregierung, ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen zu erhalten.